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Anhörung am Obersten GerichtDer wichtigste Trump-Prozess wird sich verzögern

Demonstranten verlangen vor dem Supreme Court in Washington, dass Donald Trump der Prozess gemacht wird wegen der Wahl 2020. Mehrere Richter äusserten aber Bedenken über die Anklage.

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Wie sehr die US-Justiz das Schicksal von Donald Trump bestimmt, belegte der Donnerstagmorgen anschaulich. Da sass der 77-Jährige auf der Anklagebank in einem kalten und schmucklosen Gerichtssaal in New York, als erster ehemaliger US-Präsident, beschuldigt der Buchhaltungsfälschung.

Sein wichtigerer Termin am Donnerstag aber fand in einem anderen Prozess gegen ihn statt, in einem deutlich üppiger dekorierten Gerichtssaal in Washington, mehr als 300 Kilometer entfernt. In seiner Abwesenheit beugten sich die neun höchsten Richter des Supreme Court über Fragen, die nicht allein für Trump von überragender Bedeutung sind. In welchem Umfang ist der mächtigste Politiker der freien Welt durch Straffreiheit geschützt? Darf die US-Justiz überhaupt versuchen, den Präsidenten nach Ausscheiden aus dem Amt zur Verantwortung zu ziehen?

Die Furcht vor politischen Abrechnungen

Diese Fragen sind nicht geklärt, weil kein ähnlich gelagerter Fall das Oberste Gericht je erreicht hat. Nun stellen sie sich im Strafprozess wegen Trumps Versuchen, die Wahl 2020 umzustossen. Noch ging es am Donnerstag nur um eine Anhörung. Wie bedeutend jedoch auch dieser Zwischenschritt ist, äusserte sich darin, dass sich die Richter mehr als zwei Stunden Zeit nahmen für pointierte Fragen, nachdem diese schon von zwei unteren Instanzen eingehend diskutiert worden waren.

Der konservative Richter Samuel Alito warnte: «Was wir hier entscheiden, wird auf alle zukünftigen Präsidenten angewandt.» Mit ihm gaben sich mehrere konservative Richter besorgt über negative Folgen. Brett Kavanaugh befürchtet politische Abrechnungen. Die Paragrafen, die Trump verletzt haben soll, seien vage: Behinderung einer öffentlichen Verhandlung, Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten. Diese könnten «gegen sehr viele Handlungen angewandt werden, falls es ein kreativer Ankläger auf den Präsidenten abgesehen hat», sagte Kavanaugh.

Das unschuldige Schinkensandwich

Als Vertreter des Sonderermittlers argumentierte Michael Dreeben, Barrieren schützten vor Auswüchsen. Unter anderem müssten Geschworene der Anklage zustimmen. Mit einem Bonmot stellte Richter Alito das infrage: «Jeder gute Ankläger bringt eine Grand Jury dazu, ein Schinkensandwich anzuklagen.»

Die Macht des Präsidentenamts bedinge, dass sie einer Kontrolle unterstehe, sagte Dreeben: «Die Gründerväter waren sich sehr bewusst, wie gefährlich ein König war, der über dem Gesetz stand.» Trumps Anwalt argumentierte hingegen, die Entscheidungsfähigkeit des Präsidenten werde geschwächt, wenn das Damoklesschwert einer Anklage über ihm hänge. Wenig beeindruckt davon waren die Richterinnen, die von Demokraten eingesetzt worden waren, etwa Ketanji Brown Jackson: «Der Präsident hat die besten Juristen der Welt um sich.» Besser als er könne sich niemand juristisch beraten lassen.

Darf der Präsident Rivalen ermorden lassen?

Trumps Anwalt stellte sich auf den Standpunkt, ein US-Präsident geniesse weitreichende Immunität für Amtshandlungen, die Anklage sei nicht zulässig. Richterin Sonia Sotomayor fragte maliziös, ob der Präsident politische Gegner von der Armee umbringen lassen dürfe. Das hatte Anwalt John Sauer schon vor dem Berufungsgericht bejaht. «Das könnte sehr wohl eine Amtshandlung sein», sagte Sauer nun vor dem Obersten Gericht.

Unter dem Strich schien eine Mehrheit überzeugt, dass der Präsident zumindest für einen Teil seiner Amtshandlungen Immunität geniesst, nicht aber für Taten als Privatperson. Diese Unterscheidung lässt Verzögerungen im Strafverfahren erwarten. Zuletzt war ein Berufungsgericht zum Schluss gekommen, der Präsident könne sich auf keine Immunität berufen. Das Oberste Gericht wird bis spätestens Juli seine Schlussfolgerungen ziehen. Danach müssen die unteren Instanzen wohl klären, welche Vorwürfe unter den neuen Vorzeichen noch zur Anklage kommen. Ein Beginn der Strafverhandlung vor dem Wahltermin vom 5. November ist damit unwahrscheinlich.

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