Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Abstimmung vom 9. Juni Stopp-Impfpflicht-Initiative: Das müssen Sie wissen

Die Impfstoppinitiative will einen Impfzwang verhindern. Zudem sollen Ungeimpfte keine Nachteile erleiden.

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Worum geht es?

Die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Stopp Impfpflicht)» wurde Ende 2020 lanciert. Das war während der Corona-Pandemie, aber Monate bevor Covid-Impfstoffe verfügbar waren. Hinter der Initiative stehen grundsätzlich impfkritische Kreise.

Brisanz bekam das Begehren, weil am Tag nach der Einreichung der Bundesrat beschloss, dass Personen, die weder gegen Covid-19 geimpft noch davon genesen sind, in ihren Rechten eingeschränkt wurden. Sie erhielten vorübergehend keinen Zugang zu Innenräumen (etwa Restaurants). Das war ein Szenario, das die Initiative künftig verhindern will.

In ihrem Wortlaut geht die Initiative aber über die Verhinderung einer Impfpflicht hinaus. Sie verlangt, dass nicht nur Impfungen, sondern alle «Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person (...) deren Zustimmung» bedürfen. Wer einen solchen Eingriff ablehnt, soll nicht bestraft werden.

Was versteht man unter körperlicher und geistiger Unversehrtheit?

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist bereits heute in der Bundesverfassung (Artikel 10, Absatz 2) verankert. Es soll den menschlichen Körper vor Eingriffen jeglicher Art durch den Staat schützen – ausser eine betroffene Person stimmt dem Eingriff zu.

Das Recht gilt heute aber nicht absolut. Wie alle Freiheitsrechte kann es eingeschränkt werden. Dafür bestehen jedoch hohe Hürden. Es braucht erstens eine rechtliche Grundlage. Zweitens muss dafür ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehen, oder die Grundrechte anderer Personen müssen gefährdet sein. Und drittens muss die Einschränkung verhältnismässig sein.

Was haben körperliche und geistige Unversehrtheit mit dem Impfen zu tun?

Jeder medizinische Eingriff setzt eine rechtsgültige Einwilligung der betroffenen Person voraus. Liegt diese nicht vor, so handelt es sich um eine Beeinträchtigung der körperlichen Integrität.

Ist eine Impfpflicht in der Schweiz möglich?

Schon heute muss der Staat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit auch beim Impfen respektieren. Aber: Das Epidemiengesetz sieht für Ausnahmesituationen die Möglichkeit eines befristeten Impfobligatoriums vor. Dies, wenn die Bevölkerung nicht mit anderen, milderen Massnahmen geschützt werden kann. So kann etwa in Spitälern ein Impfobligatorium für das Personal ausgesprochen werden.

Sind Einschränkungen für Ungeimpfte in der Schweiz möglich?

Am 17. Dezember 2021 verhängte der Bundesrat die 2G-Zertifikatspflicht. Personen ohne Impf- oder Genesungsausweis durften keine Gaststätten mehr besuchen.

In Ausnahmesituationen können vorübergehende Einschränkungen für ungeimpfte Personen dazu beitragen, das Gesundheitswesen vor Überlastung zu schützen und strengere Massnahmen für alle zu verhindern. Wäre etwa eine Unterscheidung nach Impf- oder Immunstatus nicht mehr erlaubt, könnten weitergehende Eindämmungsmassnahmen – wie ein Shutdown – erforderlich werden.

Im Initiativtext ist nicht von Impfungen, sondern generell von körperlicher und geistiger Unversehrtheit die Rede. Was heisst das nun?

Dass der Text so weit gefasst ist, sorgte für ausführliche Diskussionen, als die Initiative im Parlament behandelt wurde. Der Bundesrat argumentierte, ein Ja würde je nach Umsetzung und Rechtsprechung die Erfüllung zentraler Aufgaben durch die Behörden massiv erschweren.

Dafür führt der Bundesrat zahlreiche Beispiele auf: Berührungen durch Ordnungskräfte (etwa Abtasten bei Durchsuchungen), polizeilicher Zwang (Einsatz von Wasserwerfern oder Festnahmen), Strafverfolgung und Strafvollzug (etwa Blutentnahme zur Feststellung des Alkoholgehalts), ausländer- und asylrechtliche Massnahmen (die Erhebung biometrischer Daten) sowie fürsorgerische Massnahmen (etwa Zwangsbehandlung mit Medikamenten).

Wer stimmt der Initiative zu, wer lehnt sie ab?

Nachdem die SVP im Parlament mit Alternativvorschlägen unterlegen war, stimmten ihre Vertreter als einzige im Parlament der Initiative zu. Die SVP-Parteileitung beschloss daraufhin die Ja-Parole zur Initiative, auch die EDU empfiehlt ein Ja. Der Bundesrat und sämtlichen anderen Parteien sprechen sich dagegen aus.

Hier finden Sie unsere Hintergründe zur Initiative:

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Newsletter

Der Morgen

Der perfekte Start in den Tag mit News und Geschichten aus der Schweiz und der Welt.