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Achtung, FakeBriefe des Bundes sorgen für Verunsicherung – doch sie sind gefälscht

Nicht den QR-Code scannen: Beim vorliegenden Brief handelt es sich um eine Fälschung.

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Das Schreiben wirkt auf den ersten Blick echt. Im Briefkopf das Logo der Eidgenossenschaft. Absender: Staatssekretariat für Migration (SEM). Betreff: Aufhebung Ihres Aufenthaltsstatus. EU-Bürgerinnen und -Bürgern in der Schweiz wird mitgeteilt, sie müssten die Schweiz per Ende Jahr verlassen. 

Begründet wird dies damit, dass die Schweizer Regierung rückwirkend die Ventilklausel in Kraft setze, gestützt auf einen Artikel des Freizügigkeitsabkommens. Die Empfängerinnen und Empfänger werden aufgefordert, sich innerhalb von zwei Wochen beim SEM oder dem Migrationsamt des Wohnkantons zu melden.

So könnte ein offizielles Schreiben aussehen. Doch es handelt sich um eine Fälschung. Das SEM weist auf seiner Webseite und auf sozialen Medien darauf hin, dass es nicht der Absender ist – und warnt davor, den abgebildeten QR-Code zu scannen. 

«Keine klaren Muster»

Der Brief ging an EU-Bürgerinnen und -Bürger, die auf Basis des Freizügigkeitsabkommens in der Schweiz leben und arbeiten. Abgesehen davon liessen sich bislang keine klaren Muster erkennen, schreibt das SEM auf Anfrage. Bis am Donnerstagmittag hatte der Bund Kenntnis von rund 20 Fällen. Die Zahl dürfte aber höher sein, da sich Betroffene auch bei den kantonalen Migrationsämtern melden. Diese wurden ebenfalls informiert.

Das SEM erstattet nun Anzeige gegen unbekannt. Das Motiv der Täter bleibt vorerst unklar. Wollen sie Ausländerinnen und Ausländer erschrecken? Haben sie politische Gründe fremdenfeindlicher Art? Oder wollen sie mittels QR-Code an Daten und Geld gelangen? Mit diesen Fragen befasst sich nun die Untersuchungsbehörde. 

Auffällige Details

Auffällig ist, dass die Fälschung – im Unterschied zu vielen anderen – ziemlich professionell gemacht ist. Das Schreiben ist in korrektem Deutsch und Englisch verfasst. Die Rede ist von B- und C-Bewilligungen – die es tatsächlich gibt – und den Verhandlungen mit der EU über die Bilateralen III, die derzeit stattfinden. Auch die erwähnte Ventilklausel existiert. Die Regeln dazu finden sich in Artikel 10 des Freizügigkeitsabkommens, der im Brief erwähnt wird.

Laut dem SEM ist die Fälschung daran zu erkennen, dass der Brief nicht dem grafischen Auftritt des Staatssekretariats entspricht. Auch sei die Referenznummer der adressierten Personen nicht korrekt aufgeführt. Das fällt den Empfängerinnen und Empfängern aber wohl kaum auf, zumindest nicht im ersten Schrecken. Die Urheber könnte die Aktion teuer zu stehen kommen, wenn sie gefasst werden: Mehrere Straftatbestände dürften erfüllt sein. 

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